Die Neubauanlage in der Esslinger Hauptstraße 66, 1220 Wien
wurde erfolgreich fertiggestellt. Sie umfasst 45 geförderte und 15
freifinanzierte Wohneinheiten, zwei Geschäftslokale sowie 41 Parkplätze.
Am 2. September 2026 fand die feierliche Schlüsselübergabe
an die neuen Bewohnerinnen und Bewohner statt. An der Veranstaltung nahmen
unter anderem Bezirksrat Wolfgang Aicher sowie die Vorstandsmitglieder der
SIEDLUNGSUNION – Bernhard Wolf, Adolf Geppl und Manfred Führer - teil.
Wir heißen unsere neuen Nutzerinnen und Nutzer herzlich
willkommen und wünschen ihnen einen guten Start sowie viele schöne Jahre in
ihrem neuen Zuhause!
Wichtige Information:
Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Notdienstnummer der Fa.
BELFOR geändert hat.
Ab sofort erreichen Sie den
BELFOR-Notdienst unter der neuen Telefonnummer:
01 358 36 510
Diese Telefonnummer ist ausschließlich
für Mieter der SIEDLUNGSUNION bestimmt und soll nur außerhalb der
Öffnungszeiten verwendet werden:
•Montag bis
Mittwoch: 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr
•Donnerstag: 17:30
Uhr bis 08:00 Uhr
•Freitag: ab 11:30
Uhr bis Montag 08:00 Uhr
•sowie an
Feiertagen
Tritt an Ihrem Wohnobjekt (Wohnung,
Reihenhaus oder Wohnhausanlage) ein Schaden oder Gebrechen außerhalb der
Öffnungszeiten auf und ist eine sofortige Behebung erforderlich (z.B.
Gasgebrechen, Kanalverstopfung etc.), wenden Sie sich bitte unter Hinweis auf
die SIEDLUNGSUNION an den oben angeführten Notdienst.
Bitte informieren Sie uns am nächsten
Tag mittels Schadensmeldung per E-Mail über Ihre Veranlassung.
Informatives aus unserer halbjährlichen
Mieterinformationsbroschüre finden Sie hier...
Das SIEDLUNGSUNION-Team wünscht allen viel Spaß beim Lesen
und einen schönen Sommer!
Die 97. Generalversammlung der SIEDLUNGSUNION
fand am 23. Juni 2026 im ORPHEUM statt. Obmann Bernhard Wolf eröffnete die
Versammlung und begrüßte die zahlreich erschienenen Delegierten und Gäste.
Nach den einleitenden Worten von
Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy berichtete Obmann Bernhard Wolf über das vergangene
Geschäftsjahr 2025. Sein Bericht zeigte, dass die SIEDLUNGSUNION auch im
Jahr 2025 trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen zahlreiche Ziele erfolgreich
umsetzen konnte.
Die zur Wiederwahl bzw. Neuwahl
vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat
wurden einstimmig und mehrheitlich gewählt.
Den Ausklang der Versammlung bildete ein
gemeinsames Beisammensein bei einem Buffet, zu dem die SIEDLUNGSUNION
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ins ORPHEUM eingeladen hatte.
Mit
1. Jänner 2026 ist das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG)
in Kraft getreten. Damit wurde die gesetzliche Mindestbefristung von
Mietverträgen von bisher drei auf fünf Jahre verlängert.
Zeitgleich
trat das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft, das überwiegend für
Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt. Für gemeinnützige
Bauvereinigungen hat dies folgende Auswirkungen: Inflationsbedingte Anpassungen
der Auslaufannuitäten, Miete gem. § 13 Abs 6, Verwaltungskosten sowie des
Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags dürfen künftig nur noch einmal jährlich
mit 1. April vorgenommen werden.
Vor
diesem Hintergrund hat die Genossenschaft intern entschieden, auf die ersten
drei Monate der möglichen Anpassung freiwillig zu verzichten. Die Erhöhung der
monatlichen Entgelte erfolgt daher erst mit 1. Juli.
Unverändert
bleibt hingegen die Anpassung bestimmter Entgeltbestandteile: Das Entgelt gemäß
§ 14 Abs. 1 Z 1 bis 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) bei Annuitäten der laufenden
Darlehen, sowie das Akonto für Betriebskosten und Baurechtszins werden
weiterhin wie üblich mit 1. Jänner angepasst.
Aufgrund
der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist die Genossenschaft
dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet. Das monatliche Entgelt darf daher weder
über noch unter jenem Betrag liegen, der zur Deckung der anfallenden Kosten
erforderlich ist. Dazu zählen insbesondere die gesamten Herstellungskosten des
Wohngebäudes, die laufenden Aufwendungen für Betrieb und Instandhaltung,
angemessene Verwaltungskosten sowie die Bildung notwendiger Rücklagen im Sinne
einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung.
Am 25.06.2024 fand die 95.Generalversammlung der SIEDLUNGSUNION statt, die Obmann Bernhard Wolf feierlich eröffnete. Bezirksrätin Cornelia Sucher hat einleitende Worte an die Versammlungsteilnehmer gerichtet. Ein Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023 wurde von Obmann Wolf vorgenommen. Die zur Wiederwahl und Neuwahl vorgeschlagenen Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat wurden einstimmig gewählt. Im Anschluss an die Versammlung hat die SIEDLUNGSUNION die Delegierten zu einem kleinen Abschlussbuffet im ORPHEUM geladen.
Die geförderte Neubauanlage „Esslinger Arkaden“ wurde
fertiggestellt und verfügt über 140 geförderte Wohnungen sowie 80 Parkplätze.
Weiteres sind im Erdgeschoss ein Nahversorger, ein Bürofachhandel, eine
Steuerberatungskanzlei sowie ein Seniorenzentrum untergebracht.
Am 19.06.2024 fand die feierliche Schlüsselübergabe an
die Bewohner/Innen, im Beisein von Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy und SIEDLUNGSUNION Vorstand
Bernhard Wolf, statt.
Ein herzliches Willkommen und einen guten Start in
ihrem neuen Lebensraum an unsere neuen Nutzer/Innen!
Regensinkkästen befinden sich im Bodenbereich (Traufe). Sie
sind Verbindungsteile zwischen dem Regenfallrohr und der Einmündung in den
Kanal und damit eine nützliche Einrichtung. Vergisst man auf die regelmäßige
Reinigung der Regensinkkästen, so treten unweigerlich nach kurzer oder langer
Zeit Verstopfungen auf. Denn im Ablaufrohr befinden sich neben dem Regenwasser
auch feste Bestandteile wie Schmutz, Laub- und Nadelrückstände. Sie werden in
den Regensinkkasten, wo sich ein Sieb befindet, transportiert. Allmählich staut
sich das Regenwasser, tritt schließlich aus und kann beispielsweise durch die
Kellermauern in den Keller gelangen, wo es größere – und mitunter sehr
kostspielige – Bauschäden verursachen kann.
Es ist eine Verpflichtung des Mieters, diesen Bereich von
Zeit zu Zeit zu kontrollieren und zu reinigen! So ist es auch in der
Hausordnung festgelegt.
Ein Tipp von unserem langjährigen und erfahrenen Bereichsleiter
Ing. Andreas Krajsek lautet: Kontrollieren Sie alle Regensinkkästen
zumindest zwei Mal im Jahr – am besten im Herbst nach dem Laubfall und im
Frühjahr nach dem Blütenfall und zusätzlich nach stärkeren Winden und Stürmen!
So erkennen Sie auch allfällige Beschädigungen: Sollten Sie
bei der regelmäßigen Kontrolle am „Sieberl“ Knabberspuren oder bereits ein Loch
feststellen, dann hat höchstwahrscheinlich eine Ratte versucht sich durchzubeißen.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die
Hausverwaltung. Es wird ein speziell für diesen Fall angefertigtes „Metallsieberl“
in den Regensinkkasten eingesetzt.
Die
geförderte Neubauanlage im Stadtentwicklungsgebiet Donaustadt, mit dem
Schwerpunkt auf gesundes und naturnahes Wohnen am Waldrand, wurde fertig
gestellt und verfügt über 77 geförderte Wohnungen mit Eigentumsoption, 39
Smart-Wohnungen, einen 4-gruppigen Kindergarten und 69 Parkplätze.
Am 12.9.2023 fand die feierliche Schlüsselübergabe an 116 Bewohner/Innen, im Beisein
von Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy und SIEDLUNGSUNION Vorstand Bernhard Wolf, statt.
Ein
herzliches Willkommen und einen guten Start in ihrem neuen Lebensraum an unsere
neuen Nutzer/Innen!