Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Technikersprechstunden:
ohne Terminvereinbarung
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr  

Freitag:

Kein Parteienverkehr.
Termine nach telefonischer Vereinbarung

 

SIEDLUNGSUNION

1220 Wien, Mergenthalerplatz 10

Tel.: +43 1 203 12 46
Fax: +43 1 203 12 48-25
E-Mail: office@siedlungsunion.at

 

 

Herzlich Willkommen bei der SIEDLUNGSUNION!

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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

 

 unser Büro ist zu den regulären Öffnungszeiten für Sie geöffnet!

 Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gerne 

per Telefon (01 203 12 46) oder per E-Mail (office@siedlungsunion.at) zur Verfügung. 

 

Sollte ein Gebrechen auftreten, wenden Sie sich bitte an

unseren Notdienst unter der Tel. Nr. 0800 22 22 22

 

Ihr SIEDLUNGSUNION-Team 

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12.05
2026

Mit 1. Jänner 2026 ist das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) in Kraft getreten. Damit wurde die gesetzliche Mindestbefristung von Mietverträgen von bisher drei auf fünf Jahre verlängert.

Zeitgleich trat das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft, das überwiegend für Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt. Für gemeinnützige Bauvereinigungen hat dies folgende Auswirkungen: Inflationsbedingte Anpassungen der Auslaufannuitäten, Miete gem. § 13 Abs 6, Verwaltungskosten sowie des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags dürfen künftig nur noch einmal jährlich mit 1. April vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Genossenschaft intern entschieden, auf die ersten drei Monate der möglichen Anpassung freiwillig zu verzichten. Die Erhöhung der monatlichen Entgelte erfolgt daher erst mit 1. Juli.

Unverändert bleibt hingegen die Anpassung bestimmter Entgeltbestandteile: Das Entgelt gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 bis 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) bei Annuitäten der laufenden Darlehen, sowie das Akonto für Betriebskosten und Baurechtszins werden weiterhin wie üblich mit 1. Jänner angepasst.

Aufgrund der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist die Genossenschaft dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet. Das monatliche Entgelt darf daher weder über noch unter jenem Betrag liegen, der zur Deckung der anfallenden Kosten erforderlich ist. Dazu zählen insbesondere die gesamten Herstellungskosten des Wohngebäudes, die laufenden Aufwendungen für Betrieb und Instandhaltung, angemessene Verwaltungskosten sowie die Bildung notwendiger Rücklagen im Sinne einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung.

11.08
2025

Am 24. Juni 2025 fand die 96. Generalversammlung der SIEDLUNGSUNION statt, die vom Obmann Bernhard Wolf in feierlichem Rahmen eröffnet wurde. Zahlreiche Delegierte und Gäste nahmen an der Veranstaltung teil.

Zu Beginn richtete Herr Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy begrüßende und einleitende Worte an die Versammlungsteilnehmer. Im Anschluss daran präsentierte Obmann Bernhard Wolf einen Rückblick auf das Geschäftsjahr 2024, welches trotz großer Herausforderungen eindrucksvolle Ergebnisse aufweist.

Die zur Wiederwahl und Neuwahl vorgeschlagenen Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat wurden einstimmig gewählt. Im Anschluss an die Versammlung hat die SIEDLUNGSUNION die Delegierten zu einem kleinen Abschlussbuffet im ORPHEUM geladen.

Foto: © SIEDLUNGSUNION