Die Neubauanlage in der Esslinger Hauptstraße 66, 1220 Wien
wurde erfolgreich fertiggestellt. Sie umfasst 45 geförderte und 15
freifinanzierte Wohneinheiten, zwei Geschäftslokale sowie 41 Parkplätze.
Am 2. September 2026 fand die feierliche Schlüsselübergabe
an die neuen Bewohnerinnen und Bewohner statt. An der Veranstaltung nahmen
unter anderem Bezirksrat Wolfgang Aicher sowie die Vorstandsmitglieder der
SIEDLUNGSUNION – Bernhard Wolf, Adolf Geppl und Manfred Führer - teil.
Wir heißen unsere neuen Nutzerinnen und Nutzer herzlich
willkommen und wünschen ihnen einen guten Start sowie viele schöne Jahre in
ihrem neuen Zuhause!
Wichtige Information:
Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Notdienstnummer der Fa.
BELFOR geändert hat.
Ab sofort erreichen Sie den
BELFOR-Notdienst unter der neuen Telefonnummer:
01 358 36 510
Diese Telefonnummer ist ausschließlich
für Mieter der SIEDLUNGSUNION bestimmt und soll nur außerhalb der
Öffnungszeiten verwendet werden:
•Montag bis
Mittwoch: 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr
•Donnerstag: 17:30
Uhr bis 08:00 Uhr
•Freitag: ab 11:30
Uhr bis Montag 08:00 Uhr
•sowie an
Feiertagen
Tritt an Ihrem Wohnobjekt (Wohnung,
Reihenhaus oder Wohnhausanlage) ein Schaden oder Gebrechen außerhalb der
Öffnungszeiten auf und ist eine sofortige Behebung erforderlich (z.B.
Gasgebrechen, Kanalverstopfung etc.), wenden Sie sich bitte unter Hinweis auf
die SIEDLUNGSUNION an den oben angeführten Notdienst.
Bitte informieren Sie uns am nächsten
Tag mittels Schadensmeldung per E-Mail über Ihre Veranlassung.
Informatives aus unserer halbjährlichen
Mieterinformationsbroschüre finden Sie hier...
Das SIEDLUNGSUNION-Team wünscht allen viel Spaß beim Lesen
und einen schönen Sommer!
Mit
1. Jänner 2026 ist das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG)
in Kraft getreten. Damit wurde die gesetzliche Mindestbefristung von
Mietverträgen von bisher drei auf fünf Jahre verlängert.
Zeitgleich
trat das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft, das überwiegend für
Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt. Für gemeinnützige
Bauvereinigungen hat dies folgende Auswirkungen: Inflationsbedingte Anpassungen
der Auslaufannuitäten, Miete gem. § 13 Abs 6, Verwaltungskosten sowie des
Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags dürfen künftig nur noch einmal jährlich
mit 1. April vorgenommen werden.
Vor
diesem Hintergrund hat die Genossenschaft intern entschieden, auf die ersten
drei Monate der möglichen Anpassung freiwillig zu verzichten. Die Erhöhung der
monatlichen Entgelte erfolgt daher erst mit 1. Juli.
Unverändert
bleibt hingegen die Anpassung bestimmter Entgeltbestandteile: Das Entgelt gemäß
§ 14 Abs. 1 Z 1 bis 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) bei Annuitäten der laufenden
Darlehen, sowie das Akonto für Betriebskosten und Baurechtszins werden
weiterhin wie üblich mit 1. Jänner angepasst.
Aufgrund
der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist die Genossenschaft
dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet. Das monatliche Entgelt darf daher weder
über noch unter jenem Betrag liegen, der zur Deckung der anfallenden Kosten
erforderlich ist. Dazu zählen insbesondere die gesamten Herstellungskosten des
Wohngebäudes, die laufenden Aufwendungen für Betrieb und Instandhaltung,
angemessene Verwaltungskosten sowie die Bildung notwendiger Rücklagen im Sinne
einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung.
Am 25.06.2024 fand die 95.Generalversammlung der SIEDLUNGSUNION statt, die Obmann Bernhard Wolf feierlich eröffnete. Bezirksrätin Cornelia Sucher hat einleitende Worte an die Versammlungsteilnehmer gerichtet. Ein Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023 wurde von Obmann Wolf vorgenommen. Die zur Wiederwahl und Neuwahl vorgeschlagenen Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat wurden einstimmig gewählt. Im Anschluss an die Versammlung hat die SIEDLUNGSUNION die Delegierten zu einem kleinen Abschlussbuffet im ORPHEUM geladen.
Am 27.06.2023
fand die 94.Generalversammlung der SIEDLUNGSUNION statt, die Obmann Bernhard Wolf feierlich
eröffnete. Herr Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy hat einleitende Worte an die
Versammlungsteilnehmer gerichtet. Ein Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022
wurde von Obmann Wolf vorgenommen, welches trotz großer Herausforderungen
eindrucksvolle Ergebnisse aufweist.
Erstmalig wurde den Versammlungsgästen, ergänzend zu den Berichten, ein Film über ein fertiggestelltes Projekt der SIEDLUNGSUNION gezeigt. Dieses wurde im Juni 2023 an die Nutzer der Wohnhausanlage in 22., Am langen Felde 35 übergeben.
Die zur
Wiederwahl und Neuwahl vorgeschlagenen Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat
wurden
einstimmig gewählt.
Im
Anschluss an die Versammlung hat die SIEDLUNGSUNION die Delegierten zu einem kleinen
Abschlussbuffet im ORPHEUM geladen.
Gesundheitlich betrachtet raten Experten der MedUni Wien zu 17 bis 22 Grad je nach Raum – also bis 19 Grad in Küche und Schlafzimmer sowie zwischen 20 und 22 Grad in Wohnräumen. Das Temperaturempfinden beeinflusst freilich auch die Luftfeuchtigkeit, die bei 20 Grad zwischen 40 und 60 Prozent liegen sollte! 15 Grad Celsius sollte nicht unterschritten werden (laut Weltgesundheitsorganisation/WHO ist die Grenze bei 18 Grad erreicht) – wegen eines Aspekts, der auch die „Gesundheit“ des Hauses selbst betrifft: Schimmel. Ist man längere Zeit Schimmel in der Wohnung ausgesetzt, kann sich eine Schimmelpilzallergie entwickeln, und das Risiko für Atemwegsinfekte steigt. Anders als die Temperatur lässt sich der Aspekt Feuchtigkeit weniger stark beeinflussen: Einen Kübel Wasser gibt ein Mensch nämlich pro Tag über Schweiß und Atem ab. Als einzige Abhilfe bietet sich Stoßlüften an.
Doch wie begünstigt jetzt Wasserdampf die Schimmelbildung? Die Feuchtigkeit setzt sich als Wasserdampf an kalten Stellen in der Wohnung ab, das sind bei Altbauten meist die Außenwände, und es bildet sich ein Wasserfilm. Schimmelbefall ist vorprogrammiert. Hausmittelchen wie Essig können bei der Bekämpfung übrigens einen gegenteiligen Effekt haben – holen Sie sich gegebenenfalls den Rat von Experten!
Wenn die Luft im Innenraum kalt ist, steigt die relative Luftfeuchtigkeit. Kondensiert das Wasser an der Wand, ist der Schimmel nicht weit. Ein Faktor ist die Dämmqualität des Mauerwerks. Während bei einem modernen Passivhaus 9 bis 11 Grad Celsius ausreichen, sollten Sie die Temperatur bei sehr alter Bausubstanz nicht unter 15 bis 17 Grad absenken. Ein moderneres Niedrigenergiehaus wird den Winter mit 11 bis 14 Grad gut überstehen – abhängig von der eingebrachten Feuchtigkeit. Ein Hygroskop gibt darüber Aufschluss!
Die SIEDLUNGSUNION hat in 1210 Wien, Anton-Schall-Gasse 7 eine Wohnhausanlage
mit insgesamt 33 Wohnungen errichtet. Die Wohnhausanlage wurde unter Zuhilfenahme
der Wohnbauförderung errichtet.
Nach Fertigstellung der
Wohnhausanlage fand am 27.10.2021, bei strahlendem Sonnenschein, die
Schlüsselübergabe statt. Es freut uns, dass wir hier vielen jungen Menschen und
Familien ein neues Zuhause geschaffen haben.
Unser Dank gilt den beteiligten Firmen, die ausgezeichnete Arbeit
geleistet haben und die wunderschöne Anlage in so kurzer Zeit errichtet haben.
Tritt an Ihrem
Wohnobjekt (Wohnung, Reihenhaus, Wohnhausanlage) ein Schaden oder Gebrechen am
Wochenende, in den Nachtstunden oder an Feiertagen auf und ist eine Behebung
sofort erforderlich (Wasserleitungs- bzw. Elektrogebrechen sowie Ablauf- bzw.
Kanalverstopfung etc.), so wenden Sie sich bitte unter Hinweis auf die
SIEDLUNGSUNION an den nachstehend angeführten Notdienst.
Bitte informieren Sie uns am nächsten Tag mittels Schadensmeldung, Email oder
per Telefon über Ihre Veranlassung.
In allen anderen Fällen ist es
zweckmäßig, sich zuerst mit Ihrem Sprengelleiter bzw. Mietervertreter in
Verbindung zu setzen. Er kennt Ihr Objekt und kann in vielen Fällen behilflich
sein, Ihr Problem auf einfache Weise zu lösen oder Ihnen beratend zur Seite
stehen.
Wenn eine Professionistenbeauftragung nötig ist, so setzen Sie sich mit dem
Team der Hausverwaltung in Verbindung.