Informatives aus unserer halbjährlichen Mieterinformationsbroschüre finden Sie hier...
Viel Spaß beim Lesen wünscht das SIEDLUNGSUNION-Team!
Montag, Dienstag und Mittwoch:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Technikersprechstunden:
ohne Terminvereinbarung
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
Kein Parteienverkehr.
Termine nach telefonischer Vereinbarung
SIEDLUNGSUNION
1220 Wien, Mergenthalerplatz 10
Tel.: +43 1 203 12 46
Fax: +43 1 203 12 48-25
E-Mail: office@siedlungsunion.at
Informatives aus unserer halbjährlichen Mieterinformationsbroschüre finden Sie hier...
Viel Spaß beim Lesen wünscht das SIEDLUNGSUNION-Team!
Wichtige Information seitens der Hausverwaltung für die von der SIEDLUNGSUNION verwalteten Gemeindesiedlungen: Kagran, Marangasse, Hirschstetten, Stadlau und Müllnermais:
Aufgrund einer Unternehmensentscheidung des Eigentümers Stadt Wien - Wiener Wohnen, wird die Montage von Klimaanlagen in den Mietobjekten nicht mehr bewilligt.
Bitte beachten Sie zudem, dass Um- und Zubauten in den Gemeindeobjekten nach wie vor nicht genehmigt werden.
Anfang 2016 wurde durch die Stadt Wien das „Sofort-Wohnbauprogramm“ ins Leben gerufen.
Für dieses Programm wurde eine neue Förderschiene eingerichtet.
Die Grundidee dieser neu eingerichteten Förderschiene ist es kostengünstigen Wohnraum auf derzeit nicht gewidmeten oder mit Bausperre belegten Grundstücken zu fördern. Diese Bauten sollten daher "nur" temporär errichtet werden und nach spätestens 15 Jahren wieder demontiert werden.
Das Grundstück „1220 Wien, Podhagskygasse / Pfalzgasse“ eignet sich für eine derartige Wohnbebauung, sodass durch die Siedlungsunion im April ein Konzept für ein Pilotprojekt bei der Stadt Wien eingereicht wurde.
Das Konzept wurde für dieses Pilotprojekt ausgewählt und konnte die letzten Monate ausgearbeitet und mit allen Dienststellen abgestimmt werden.
Am 15. September 2017 feierte die SIEDLUNGSUNION auf dem Mergenthaler Platz mit einem großen Festprogramm ihr 90jähriges Jubiläum. Das Jubiläumsfest wurde von extrem vielen MieterInnen und GenossenschafterInnen besucht. Das große Festzelt war bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter den Festgästen war auch viel Prominenz aus der Stadt Wien und der Donaustadt, u. a. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, Nationalrats-Abgeordnete Ruth Becher, Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy u. v. m.
Im ersten Teil der Veranstaltung widmeten sich Obfrau KR Ingrid Schubert der interessanten, vielfältigen Geschichte der SIEDLUNGSUNION, eines modernen, erfolgreichen Unternehmens mit neuen Strukturen, dass nach wie vor konsequent die Grundsätze einer gemeinnützigen Genossenschaft verfolgt.
Die Genossenschaft spielt in unserem Bezirk eine wichtige Rolle. Sie hat mit vielen klassischen und modernen Bauten das Bild der Donaustadt mitgeprägt. Die Geschichte dieser Genossenschaft ist von großer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Die SIEDLUNGSUNION liefert an ihrem 90. Geburtstag den schlüssigen Beweis dafür, dass man auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit und der genossenschaftlichen Gemeinschaftsorganisation erfolgreich wirtschaften kann. Sie ist ein gelungener Beweis dafür, dass man auch mit sozialer Zielsetzung wirtschaftlich erfolgreich agieren kann.
Auch Stadtrat Dr. Michael Ludwig und Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy würdigten in ihren Ansprachen die Verdienste der Genossenschaft, die in der Donaustadt mit vielen Bauten präsent ist.
Das Programm, moderiert von Frau Marie-Christine Giuliani, mit schwungvoller Musik und Darbietungen von Louie Austen und Monti Beton mit Johann Krankl sorgte für eine Superstimmung bei den Festgästen, zu der auch das sonnige Wetter seinen Beitrag leistete. Und natürlich gab es auch ein reichhaltiges Programm und für Kinder. Weiters stand eine Fotobox für alle Gäste zur Verfügung und sorgten mit lustigen Accessoires für bleibende Erinnerungen an das schöne Fest.
Streng, aber Sicher
Im Brandfall entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Daher sind die Regeln über das Freihalten von Fluchtwegen genauso eng wie streng.
Vielleicht liegt es in der Natur der Menschen: Die großen, ebenen, gleichförmigen Flächen vor der Wohnungstür laden ein, schnell einmal etwas abzustellen, zu behübschen und manchen Dingen, die sich besser vor als hinter der Tür machen, einen Platz zuzuweisen. Wenn es dann heißt: "Alles muss weg!", stoßen die Brandschutzbeauftragten bei ihren regelmäßigen Begehungen oft auf Unverständnis. Selbst von "Schikane" ist manchmal die Rede.
Die ganzjährige Verpflichtung rettet im Ernstfall Leben!
Dabei trifft dieser Zorn diese Menschen, genauso wie die SIEDLUNGSUNION, zu Unrecht. Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in Ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Bedenken Sie: Wo es brennt, raubt die Rauchentwicklung die Sicht und die Atemluft! Vorgefundene Gegenstände müssen daher unverzüglich und ohne weitere Vorankündigung entfernt werden, da eine Duldung diser Verwaltungsübertretung nicht rechtens wäre. Für das unerlaubte Abstellen von Dingen sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen bis 21.000 Euro vor. Praktisch kostspieliger sind Entrümpelungen, die alle MieterInnen im Rahmen der Betriebskosten treffen.
Daher unsere Bitte: Halten Sie sich an das Abstellverbot - für Ihr Geldbörserl, aber vor allem für Ihre Sicherheit!
Rechtlicher Rahmen:
Gemäß §6 des Wiener Feuerpolizeigesetzes 2015 dürfen in allgemein zugänglichen Teilen des Wohnhauses wie z.B. Stiegenhaus, Kellergänge, Dachboden etc. keinerlei brandgefährliche oder den Fluchtweg einschränkende Gegenstände abgestellt oder gelagert werden. Konkret sind Schuhe, Mistsäcke, Möbel, Pflanzen, Fahrräder, Kinderwägen und -fahrzeuge zu entfernen. Sie würden bei Gefahr die Flucht behindern und womöglich zu Stolperfallen werden. Für die Sicherheit sorgen geschulte Brandschutzbeauftragte.
Wohnungseinbrüche sind nicht nur ärgerlich wegen des materiellen Verlusts und des angerichteten Schadens, sondern hinterlassen auch ein mulmiges Gefühl in den eigenen vier Wänden.
Dabei kann jeder mit einfachen Maßnahmen und Verhaltensweisen Einbrüchen effektiv vorbeugen:
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie informieren, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Einbrüchen in Wohnungen, Kellerabteilen und allgemeinen Räumlichkeiten in unseren Wohn- und Reihenhausanlagen gekommen ist.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit ersuchen wir Sie besonders darauf zu achten, dass die Zugangstüren zum Keller, sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume versperrt und die Hauseingangstüren immer geschlossen sind. Schon eine kleine Verstellung am Türschließer oder ein eingeklemmter Stein kann die Ursache sein, dass die Türe nicht ordnungsgemäß ins Schloss fällt.
Auch Wohnungseingangstüren, sowie insbesondere Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss sollten während Ihrer Abwesenheit gut verschlossen bzw. versperrt werden.
Des Weiteren sollte in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, ob ein Einbruch bzw. Einbruchsversuch in das eigene Kellerabteil stattgefunden hat.
Sollte es zu einem Einbruch bzw. Einbruchsversuch gekommen sein, ersuchen wir Sie folgendes zu beachten:
Im eigenen Interesse ersuchen wir Sie aufmerksam zu sein und auf fremde Personen im Haus, etwaige Manipulationen an allgemeinen Zugangstüren ("Einbruchsvorbereitungen") und auf mit Stiften oder Kreiden aufgemalte Zeichen ("Räuberzinken") zu achten.
Die SIEDLUNGSUNION möchte darüber informieren, dass sich die Richtlinien zur Anmeldung und Vergabe von Wohnungen und Reihenhäusern geändert haben.
Seit 1. Juli 2015 gelten seitens der Stadt Wien neue Richtlinien für die Vergabe von geförderten Wohnungen/Reihenhäusern.
Informationen dazu finden Sie unter: www.wohnberatung-wien.at/information
Die SIEDLUNGSUNION hat sich aufgrund der großen Wohnungsanfrage in Wien dazu entschlossen sich an die Vorgaben der Stadt Wien zu halten.
Wichtiges Kriterium für die Anmeldung und Vergabe einer/s Wohnung/Reihenhauses bei der SIEDLUNGSUNION ist der 2-jährige Hauptwohnsitz im Wien.
Der Gedanke liegt nahe: Draußen Sonnenschein, es ist richtig warm - also perfekt um den Keller durchzulüften. Denn auch dort soll die sommerliche Frische Einzug halten. Der Zeitpunkt ist aber falsch gewählt. Feuchtigkeit und Schimmel können die Folge sein, denn mit warmer Sommerluft kommt auch Feuchtigkeit ins Haus.
Dieses Phänomen bezeichnen Experten als "Sommerkondensation", worunter besonders der Keller zu leiden hat. Trifft auf die kalte Wandoberfläche des Kellers die warme Sommerluft, so gibt diese die gespeicherte Feuchtigkeit als Kondensat ab; mit bloßem Auge ist das oft nicht sichtbar. Denn warme Luft kann viel mehr Feuchtigkeit speichern und transportieren, als kalte Luft. Für viele Bewohner droht eine böse Überraschung: statt Frische und Behaglichkeit ist plötzlich die Feuchtigkeit im Haus. Ein ungebetener Gast, der auch den unangenehmen, muffigen Geruch im Keller verursacht und Schimmelbildung begünstigt.
Die wichtigstens Lüftungs-Tipps gegen die Sommerkondensation auf einem Blick:
Jeder Bewohner kann durch sein eigenes Verhalten die Sommerkondensation reduzieren und so Feuchtigkeit und Schimmelbildung vermeiden.
Gerichtsentscheidung:
In einer kürzlich ergangenen OGH-Entscheidung vom 25.10.2016 stellte der Oberste Gerichtshof eindeutig klar, wann ein/e NutzerIn gesetzlichen Anspruch auf Übertragung ins Eigentum gemäß § 15c lit a Z 1 WGG hat.
Er stellte fest, dass nur derjenige NutzerIn nach 10 Jahren Anspruch auf Übertragung ins Eigentum hat, der wirklich mindestens 10 volle Jahre in der Wohnung (Reihenhaus) auch selbst NutzerIn war. Wenn die gesamte Wohnhausanlage bereits 10 volle Jahre in Nutzung vergeben ist, der NutzerIn aber weniger als 10 Jahre drinnen wohnte, hater/sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung seiner/ihrer Wohnung (RH) ins Eigentum.
Eigentumsbegründungen 2017:
Dies hat insofern Auswirkungen bei der SIEDLUNGSUNION, weil es im Jahr 2017 zur Eigentumsbegründung ab 01.01.2018 von 5 Wohnhausanlagen kommen wird. Das heißt, es haben in diesen Objekten nur diejenigen NutzerInnen einen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung ins Eigentum, welche auch volle 10 Jahre NutzerInnen sind, also seit Erstbezug in der Wohnung (RH) wohnen. Alle anderen NachmieterInnen müssen auf Eigentumsbegründung laut dem Gesetz so lange weiter warten, bis die für diesen NutzerIn eigene 10 Jahresdauer in Nutzung erreicht wird. Erst danach hat er/sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kauf, vorher nicht.
Freiwilliges Angebot der Genossenschaft:
Die Genossenschaft kann jedoch auch diesem/r NutzerIn freiwillig ein Kaufpreisanbot legen und es diesem/r NutzerIn ermöglichen, seine/ihre Wohnung (RH) im Eigentum zu erwerben (Freiwilliges Angebot der Genossenschaft).
Die SIEDLUNGSUNION wird objektweise unterschiedlich entscheiden, ob sie eine 10jährige Wohnhausanlage zur Gänze für die Eigentumsbegründung freigeben wird oder nicht. Wohnt z.B. ein/e NutzerIn erst 9 Jahre in einem Reihenhaus und die Genossenschaft beschloss, bei der gesamten Reihenhausanlage Wohnungs-eigentum begründen zu lassen, dann kann auch diese/r NutzerIn, welche noch keine 10 Jahre im RH wohnt, Eigentum begründen und das RH kaufen.
Anfrage bei der SIEDLUNGSUNION per Mail:
Falls bei Ihnen Interesse zum Kauf Ihrer Wohnung/RH besteht, und Ihre Wohnhausanlage nicht einen Erstbezug vor 1993 hatte, senden Sie uns der Einfachheit halber ein kurzes Mail und ersuchen um Mitteilung, ob bei Ihrer Wohnung/RH ein Kauf möglich ist. Nach kurzer Rücksprache mit dem Vorstand können wir Ihnen danach per Mail bestätigen, ob eine Möglichkeit des Kaufes besteht oder nicht. Da die Gründe sehr vielfältig sind, ob ein eventueller Kauf in Frage kommt, wie z.B. Eigengrund der Genossenschaft, Baurecht, Superförderung, etc. ist sicherlich eine Mailanfrage die einfachste Lösung.