Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Technikersprechstunden:
ohne Terminvereinbarung
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr  

Freitag:

Kein Parteienverkehr.
Termine nach telefonischer Vereinbarung

 

SIEDLUNGSUNION

1220 Wien, Mergenthalerplatz 10

Tel.: +43 1 203 12 46
Fax: +43 1 203 12 48-25
E-Mail: office@siedlungsunion.at

 

 

Finanzhilfen

Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen. Zur Abschätzung Ihrer finanziellen Möglichkeiten haben wir für Sie einen speziellen Finanzierungsrechner zusammengestellt, mit dem Sie einfach Ihre finanziellen Möglichkeiten berechnen können.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise zu Förderungsmöglichkeiten bei der Stadt Wien:

Eigenmittelersatzdarlehen

Mit dem Eigenmittelersatzdarlehen soll Menschen, die in Wien eine geförderte Neu- oder Altbauwohnung erwerben wollen, und die auf Grund Ihrer Einkommens- und Familiensituation förderungswürdig sind, finanziell geholfen werden

Detaillierte Informationen finden Sie im Link im Link.

Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach §12 bzw. §14 WWFSG 1989

Voraussetzungen:

  •     Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
  •     Einkommensgrenzen



Detaillierte Informationen finden Sie im Link.


Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach §15 WWFSG 1989

Voraussetzungen:

  •     Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
  •     Einkommensgrenzen



Detaillierte Informationen finden Sie im Link

Förderung von Eigentumswohnungen

Voraussetzungen:
  

  •     Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
  •     Einkommensgrenzen

Finanzhilfen

Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen. Zur Abschätzung Ihrer finanziellen Möglichkeiten haben wir für Sie einen speziellen Finanzierungsrechner zusammengestellt, mit dem Sie einfach Ihre finanziellen Möglichkeiten berechnen können.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise zu Förderungsmöglichkeiten bei der Stadt Wien:

Eigenmittelersatzdarlehen

Mit dem Eigenmittelersatzdarlehen soll Menschen, die in Wien eine geförderte Neu- oder Altbauwohnung erwerben wollen, und die auf Grund Ihrer Einkommens- und Familiensituation förderungswürdig sind, finanziell geholfen werden

Detaillierte Informationen finden Sie im Link im Link.

Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach §12 bzw. §14 WWFSG 1989

Voraussetzungen:

  •     Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
  •     Einkommensgrenzen



Detaillierte Informationen finden Sie im Link.


Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach §15 WWFSG 1989

Voraussetzungen:

  •     Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
  •     Einkommensgrenzen



Detaillierte Informationen finden Sie im Link

Förderung von Eigentumswohnungen

Voraussetzungen:
  

  •     Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
  •     Einkommensgrenzen