03.12.2008
Die Gehsteigbetreuung gehört zu den wichtigsten Pflichten des Siedlers. Sie bedeutet Sicherheit für die Fußgänger. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen gewissenhaft und genau erfüllt werden.
Diese Verpflichtung beschränkt sich nicht nur auf den Winter, sie hat das ganze Jahr Gültigkeit:
In der schnee- und eisfreien Zeit müssen auch zum Beispiel rutschige Obstschalen, Laub und „Hundstrümmerl“ weggeräumt werden.
Gehsteige sind öffentliche Verkehrsflächen und in diese darf von den angrenzenden Liegenschaften nichts hineinragen. D.h. Sträucher, Hecken und Rankgewächse sind bis auf die Vorgartengrenze zurück zu schneiden. Ein Rückschnitt vor der Wintersaison erleichtert auch das ordnungsgemäße Reinigen der Gehwege.
Das Wichtigste auf einen Blick für die Gehsteigbetreuung im Winter:
- In der Zeit von 6 bis 22 Uhr muss geräumt sein.
Bitte beachten Sie:
Wer sich nicht darum kümmert, dem drohen Folgen wie Geldstrafen und Schadenersatzklagen.