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Leitfaden für Zu- und Umbauten

Wer hat sich nicht schon Gedanken gemacht seine Umgebung anders zu gestalten. Dies kann natürlich in verschiedenen Kategorien geschehen und sich von einigen 100 Euro bis hin zu mehreren 1.000 Euros bewegen. In jedem Fall ist jedoch hierfür ein beratendes Gespräch mit Ihrem Sprengelleiter und der Siedlungsunion unbedingt von Nöten.

Vorgangsweise bei einem beabsichtigten Zu- und Umbauten:

  • Anfertigung einer Skizze und evtl. Fotos zur besseren Vorstellung
  • Beratungsgespräche in der Siedlungsunion (telefonische Terminvereinbarung mit der Hausverwaltung)
  • Genehmigung der Siedlungsunion

Neu- und Zubauten:


  • Nach dem Beratungsgespräch sind die diversen Magistrate aufzusuchen um Bebauungsbestimmungen und ähnliches auszuheben.
  • Mit diesen Unterlagen kann dann ein konzessionierter Planer Ihre Pläne erstellen.
  • Diese Pläne gehen danach wieder an die Hausverwaltung zur Begutachtung und Genehmigung.
  • 3 der 5 angefertigen Pläne gehen danach zur Baupolizei und 1 Plan geht zurück an den Bauherrn.
  • Nach Baubewilligung seitens der Baupolizei können die Bauarbeiten durch einen konzessionierten Baumeister beginnen.
  • Am Ende der Bauarbeiten ist eine Kopie der Fertigstellungsmeldung an die Siedlungsunion zu senden.

Innenumbauten in geringem Ausmaß:


  • Bei Umbauten, die die Aussenhülle des Gebäudes nicht verändern, ist keine Einreichung bei der Baupolizei erforderlich.
  • Eine Genehmigung von Innenumbauten ist in jedem Fall von der Siedlungsunion einzuholen.