Finanzhilfen
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise zu Förderungsmöglichkeiten bei der Stadt Wien:
Eigenmittelersatzdarlehen
Mit dem Eigenmittelersatzdarlehen soll Menschen, die in Wien eine geförderte Neu- oder Altbauwohnung erwerben wollen, und die auf Grund Ihrer Einkommens- und Familiensituation förderungswürdig sind, finanziell geholfen werden
Detaillierte Informationen finden Sie im Link.
Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach §12 bzw. §14 WWFSG 1989
Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
- Einkommensgrenzen
Detaillierte Informationen finden Sie im Link.
Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach §15 WWFSG 1989
Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
- Einkommensgrenzen
Detaillierte Informationen finden Sie im Link.
Förderung von Eigentumswohnungen
Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (die Anmeldung kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erfolgen)
- Einkommensgrenzen
Detaillierte Informationen finden Sie hier zu Einkommensgrenzen Förderung nach §12 WWFSG 1989,
§15 WWFSG 1989 und §15 WWFSG 1989.