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Fragen bei Zu- und Umbauten

Eigentum ist nicht Eigentum
Das ursprüngliche Gebäude ist Eigentum der Siedlungsunion bzw. der Stadt Wien. Mieterseitig errichtete Zubauten sind und bleiben Eigentum des Mieters, welcher für die laufende Instandhaltung selber aufkommen muss.

Bei Mieterwechsel geht diese Verpflichtung auf den jeweiligen Nachmieter über.

Dachgauben/Dachflächenfenster

Dachgauben sind neben Dachflächenfenstern eine sehr beliebte Art, Licht in den dunklen Dachboden zu bringen. Hierbei ist jedoch zu beachten:

  • Dachbodenfenster zwischen den Holzsparren sind kein Problem

  • breitere Dachflächenfenster können ebenso wie Dachgauben beantragt und errichtet werden.

  • Dachauben sind nur auf 1/3 der jeweiligen Reihenhausbreite gestattet.

Was darf ich ohne Bewilligung der Baupolizei umbauen?

Innenumbauten und Umbauten geringen Umfangs, die die äußere Hülle des Gebäudes nicht betreffen, müssen bei der Siedlungsunion schriftlich beantragt werden.

Wann brauche ich eine Baubewilligung?
Eine Baubewilligung ist dann erforderlich, sobald die äußere Hülle des Gebäudes verändert oder erweitert (Zubau, Gaube, Fenster) oder ein Eingriff in die innere Stabilität des Hauses erfolgt.

Wie funktioniert der Dachgeschossausbau bei Häusern mit Gemeinschaftsböden?

Nachdem laut Bauordnung ein halber Dachboden als sogenannter Trockenboden bestehen bleiben muss, darf nur eine Dachbodenhälfte ausgebaut werden. Hierfür ist die Zustimmung aller Mieter des betroffenen Hauses einzuholen.

Wann brauche ich eine statische Berechnung?

Sobald die tragende Konstruktion des Gebäudes durch das Bauvorhaben geschwächt wird ist eine Statikberechnung unverzichtbar. Darunter fallen:

  • Deckendurchbrüche

  • Dachgauben

  • Mauerwerksüberlager größer als 2m.

Wie lange dauert eine Baubewilligung?

Die Baubewilligung bei der Baupolizei kann 3 bis 6 Monate dauern. Erfahrungsgemäß ist im Frühling und Sommer mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Wie lange habe ich Zeit um meinen Zu- bzw. Umbau fertig zu stellen?

Die Umbauarbeiten sollten binnen 5  Jahren fertig gestellt werden. Eine Fertigstellungsanzeige bzw. Fertigstellungsmeldung an die Baupolizei und an die Siedlungunion ist unbedingt zu erstatten.

Bebauungsbestimmungen, was ist das?

Die Baubestimmungen sind ebenso wie die Bauordnungfür jedermann verbindlich. In den Bebauungsbestimmungen ist festgehalten, was und in welchem Ausmaß gebaut werden darf.

Wozu brauche ich bei einer Baueinreichung einen Grundbuchsauszug?

Der Grundbuchsauszug ist ebenso wie die Bebauungsbestimmung ein Dokument das für die positive Baubewilligung durch die Baupolizei unbedingt erforderlich ist.

Was brauche ich für eine positive Baueinreichung?

  • Grundbuchsauszug

  • 2 x Lageplan mit Bebauungsbestimmungen

  • 5 x Baupläne inkl. aller Unterschriften

Was muss auf einem Bauplan alles eingezeichnet sein? Ein vollständiger Bauplan besteht aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten des Zubaus. Neben dem geplanten Zubau müssen natürlich auch die angrenzenden Gebäude eingezeichnet werden. In jedem Fall ist, wenn betroffen, Kanal- Gas und Wasserrohr einzuzeichnen.

Wer darf planen? Wer darf bauen?

Zu einer positiven Bewilligung der Siedlungsunion und im Anschluss bei der Baupolizei müssen Planer und Bauausführender über die notwendigen Befugnisse verfügen.

Wie groß darf mein Windfang (Vorzimmerzubau) werden?

Windfänge sind auf einer Breite  von einem Drittel der Reihenhausbreite gestattet. Die Tiefe ist mit der halben Vorgartentiefe des zugehörigen Vorgartens bzw. max. 3m begrenzt.